Om §§ 267-283d
Der Leipziger Kommentar setzt auch in der 13. Auflage die Maßstäbe für die Wissenschaft zum materiellen Strafrecht. In 20 Bänden beleuchtet das hochkarätige Autorenteam das Strafgesetzbuch sowie das Völkerstrafgesetzbuch in allen Facetten und mit bemerkenswerter Tiefe; dabei bleibt keine Frage unbeantwortet. Von der Entstehungsgeschichte über Reformfragen, bis hin zu rechtsvergleichenden Darstellungen sowie unter Einschluss verwandter Rechtsgebiete wie der Kriminologie und des Völkerstrafrechts findet der Benutzer eine erschöpfende Darstellung und wissenschaftliche Aufbereitung der gesamten Materie. Der Großkommentar gibt den gegenwärtigen Erkenntnisstand in Rechtsprechung und Literatur vollständig wieder und bietet Hilfe zur Lösung auch entlegener Probleme. Band 15 kommentiert die Vorschriften des Dreiundzwanzigsten Abschnitts des Besonderen Teils des StGB (§§ 267 bis 282 StGB), deren Gegenstand die Tatbestände der Urkundenfälschung sowie die Vorschriften des Vierundzwanzigsten Abschnitts zu den Insolvenzstraftaten (§§ 283 bis 283d StGB).
Visa mer