Om Umfang des Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVO mit Bezug zur arbeitsrechtlichen Praxis
Am 25.05.2018 ist die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Mit Artikel 15 DSGVO wurde ein Auskunftsrecht für betroffene Personen hinsichtlich der sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch einen Verantwortlichen verarbeitet werden, eingeführt. Bereits kurze Zeit nach Inkrafttreten der DSGVO entstanden ¿ insbesondere auch im arbeitsrechtlichen Kontext ¿ grundsätzliche Fragestellungen zur rechtlichen Reichweite und praktischen Umsetzung des Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVO. Unter Heranziehung der aktuell existierenden Rechtsprechung sowie Meinungen innerhalb der juristischen Literatur setzt sich der Autor vertieft mit diesen grundsätzlichen Fragestellungen auseinander. Ziel des Autors war es hierbei, die juristische Methodik mit stetigem Blick auf eine praxisfreundliche Lösungsfindung anzuwenden.
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