Om Rechtsschutzbeschraenkungen im Insolvenzeroeffnungsverfahren
Wann fehlt das für jede Insolvenzantragstellung erforderliche rechtliche Interesse? Im einschlägigen Schrifttum wird dies anhand einer Zuordnung zu bestimmten Fallgruppen bestimmt, welchen das Rechtsschutzinteresse abgesprochen wird. Der Autor befasst sich mit den im Insolvenzschrifttum behandelten Fallgruppen und nimmt Prüfungen insbesondere im Lichte des Verfassungsrechts vor. Dabei gelangt der Autor u.a. zur Feststellung, dass sich der Vorwurf des fehlenden Rechtsschutzinteresses nicht stets als zutreffend erweist, sodass aus der gerichtlichen Zurückweisung betroffener Insolvenzanträge oftmals faktische Rechtsschutzsperren resultieren.
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