Om "Amt und Ordination" und "Kirchenrecht" im Grund und Gegenstand des Glaubens
Die aus Mitgliedern der Lateran-Universität, Rom, und der evangelisch-theologischen Fakultät Tübingen bestehende Forschungsgruppe "Ökumene in fundamentaltheologischer Perspektive" dokumentiert hier ihre jüngsten Arbeitsschritte. "Ordiniertes Amt" und "Kirchenrecht" werden nicht als isolierte Einzelthemen erfaßt, sondern im Ganzen der das fundamentum fidei, die Christusoffenbarung, explizierenden kirchlichen Lehre. In der jeweils eigenen Sicht beider Konfessionen auf dieses Ganze gründet die Differenz über Ursprung, Art und Autorität des ordinierten Amtes. Diese schließt direkt die Differenz bezüglich der Frage ein, wo die Befugnis, über Recht und Ordnung der Kirche zu entscheiden, liegt: entweder beim Episkopat unter seinem petrinischen Haupt oder bei landeskirchlichen Synoden. Dieser Hinweis betritt Neuland: "Sichtbare Einheit" gibt es nicht vorbei an der Bearbeitung der Differenz in Recht und Ordnung der Kirche. Aber Thema des Dialogs war sie noch nicht.
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