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  • av Christian Lustig
    1 589,-

    Eine der zentralen Fragen der Hebräerbriefexegese ist die nach der Bedeutung des Todes Jesu. Einerseits misst der Verfasser Jesu Tod entscheidende soteriologische Wirksamkeit bei, andererseits betont er Christi Unvergänglichkeit. Beides, Tod und Unsterblichkeit, ist für den Autor zugleich Voraussetzung für das Inkrafttreten der Neuen Diatheke. Christian Lustig zeigt, dass Hintergrund und Kern seiner Todesdeutung dabei eine Abendmahlsparadosis markinisch-matthäischer Provenienz ist. Christus opfert Leib und Blut. Sein Pneuma hingegen ist nach Hebr 9,14 ewig. So bleibt er auch über den Tod hinaus Agens dieser Opferdarbringung. Durch sie vollzieht er Reinigung, Weihe und Inauguration des himmlischen Zeltes wie auch der Glaubenden. Der kultische Dienst des himmlischen Hohepriesters ereignet sich auf Erden am Kreuz und zugleich in pneumatischer Sphäre an Gottes eigenem Heiligtum.

  • av David Kuch
    1 985,-

    Kaum ein Grundrecht trägt so schemenhafte Umrisse wie die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2, 104 GG). Unter Verfassungsinterpreten gilt sie bisweilen als ein "Nischengrundrecht". Bei der Freiheitsentziehung, vor der die Garantie schützen soll, handelt es sich gleichwohl um eine hochspezifische und praxisrelevante Erscheinungsform von Staatsgewalt. In der vorliegenden Arbeit nimmt David Kuch das Nebeneinander von lückenhafter Aufarbeitung und tatsächlicher Virulenz zum Anlass für eine breit angelegte Reinterpretation der Freiheit der Person. Er führt historische Entwicklungslinien, gängige Auslegungsargumente und allgemeine Grundrechtslehren zu einer anspruchsvollen, neuartigen Lesart der Freiheit der Person zusammen. Der Ansatz trägt sodann zur Kritik zentraler Institute der Freiheitsentziehung bei. Besonders die präventiven Haft- und Unterbringungsformen (z.B. Präventivgewahrsam, Untersuchungshaft, Psychiatrieunterbringung, Sicherungsverwahrung) erweisen sich als problematisch.

  • av Silvan Schenkel
    1 425,-

    Silvan Schenkel untersucht mit dem Deutschen Juristentag 1933 in Leipzig ein zentrales Ereignis für die Konstitution der juristischen Professionselite in der NS-Zeit. Seit 1860 waren die Juristentage der zentrale wissenschaftliche Kongress für Juristen. Der Parteijurist Hans Frank okkupierte den traditionellen "Deutschen Juristentag" und verwandelte die Tagung in ein propagandistisches Forum für die Rechtserneuerung nach dem Leitprinzip "Durch Nationalsozialismus dem deutschen Volk das deutsche Recht". Ausgehend von den polykratischen Strukturen analysiert der Autor die Reden, den Tagungsverlauf sowie die Wirkungsgeschichte des Juristentages 1933. Deutlich wird dabei, wie dieser Tagung die Schlüsselrolle für die Formierung jener Juristenmilieus zukam, die in den folgenden Jahren das juristische System zu einem effektiven und aus Sicht vieler Deutscher legitimierenden Teil der NS-Herrschaft machten.

  • av Bernd Janowski
    845 - 1 989,-

  • av Sandra Lukosek
    1 365,-

    Die von kriminellen oder extremistischen Gruppen ausgehende Gefahr erhöht sich entsprechend ihres Organisationsgrades. Eine Zustandsanalyse des Vereinsrechts zeigt, dass Vereins- und Kennzeichenverbote wirkmächtige präemptive Maßnahmen gegen neue dezentrale oder mehrstufige Vereinigungen bleiben. Bei ihrer Weiterentwicklung lenkt Sandra Lukosek den Blick auf die Auslegung und wechselseitige Zurechnung verbotsrelevanten Verhaltens einzelner Mitglieder zum Verein und der Erstreckung auf gleichrangige Schwestervereine. Anhand des Waffenrechts arbeitet sie umgekehrt die Vereinszugehörigkeit als taugliches Wesensmerkmal der Mitglieder heraus. Sie betrachtet verschiedene Vereinstypen mit zu differenzierenden vereinigungsfreiheitlichen Schutzbereichen. Ein Verbot religiöser islamistisch-extremistischer Vereine unterscheidet sich vom Verbot eines Rocker- oder Reichsbürgervereins. Die Autorin lässt sich auf sicherheitsbehördliche Herausforderungen ein und findet praktikable Reformansätze zur Fortentwicklung des Vereinsrechts.

  • av Friederike Knoke
    1 519,-

    Stehen Forschenden Rechte an Forschungsdaten zu? Friederike Knoke unternimmt einen Perspektivwechsel und untersucht anstelle des Zugangs zu wissenschaftlichen Erzeugnissen die Rechtsposition von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die diese im Rahmen ihrer forschenden Tätigkeit generiert haben. Inwieweit verleihen Eigentum, Besitz, Urheberrecht, Patentrecht, Leistungsschutz, Geheimnisschutz und Datenschutzrecht Befugnisse an Forschungsdaten und inwieweit sollte dies geschehen? Die Beantwortung dieser Fragen berührt nicht nur das Verhältnis zwischen Exklusivität und Verfügbarkeit von Forschungsdaten, sondern auch die Reichweite und Legitimierung von Immaterialgüterrechten und die rechtliche Erfassung von Daten und Informationen. Die Autorin erschließt das Schutzbedürfnis von Forschenden mithilfe einer empirischen Untersuchung und entwickelt ein Konzept für Befugnisse an Forschungsdaten de lege ferenda.

  • av Ino Augsberg
    1 205,-

    Der Band zielt auf eine durch interdisziplinäre und internationale Perspektiven angereicherte Reflexion über Aufgabe, Bedeutung und Methodik der Verfassungsgeschichte als rechtswissenschaftlicher Disziplin in der Bundesrepublik Deutschland. Vor dem Hintergrund gegenläufiger Befunde, die einerseits die wissenschaftliche Marginalisierung des Fachs konstatieren, andererseits seinen praktischen Bedeutungsgewinn hervorheben, führen die Beiträge des Bandes geschichtswissenschaftliche, philosophische, praktische und beobachtende Zugriffe auf die deutsche Verfassungsgeschichte zusammen. Sie analysieren die strukturellen Herausforderungen der Verfassungshistoriographie und skizzieren grundlegende Ansätze, wie sich diese Herausforderungen erfolgreich bewältigen lassen.

  • av Saber Meglalu
    2 055,-

    Das Akteneinsichtsrecht gem. § 147 StPO ist seit Inkrafttreten der Reichsstrafprozessordnung am 01.10.1879 fester Bestandteil des Strafverfahrensrechts. Die Vorschrift sieht ein Akteneinsichts- und Beweisstückbesichtigungsrecht zur Verteidigung im Strafverfahren vor. Doch was ist von diesen Akten und Beweisstücken umfasst und inwieweit besteht ein Einsichts- sowie Besichtigungsrecht? Da Strafverfolgungsbehörden mit der fortschreitenden Digitalisierung jeglicher Lebensbereiche heutzutage deutlich mehr Informationsmaterial als zu früheren Zeiten erlangen, stellen sich derartige Fragen immer häufiger. Der Gesetzgeber hat jüngst die elektronische Akte im Strafverfahren eingeführt und Formvorgaben für die Akteneinsichtsgewährung implementiert. Die Reichweite von § 147 StPO ist jedoch ungeklärt geblieben. Saber Meglalu untersucht, was zu den Akten und Beweisstücken zählt und wie weit das Einsichts- sowie Besichtigungsrecht reicht. Hierbei geht er auch der Frage nach, wie digitales Ermittlungsmaterial, insbesondere solches aus Telekommunikationsüberwachungen, im Kontext von § 147 StPO einzuordnen ist.

  • av Julia Weitensteiner
    1 365,-

    Die Grundrechte bauen auf einem binären System von Mensch und Staat auf. Der Mensch ist in diesem System grundsätzlich durch die Verfassung geschützt, der Staat muss dessen Rechte achten. Grundrechtsverpflichtung und -berechtigung stellen nach dem Konfusionsargument zwei sich grundsätzlich gegenseitig ausschließende Pole dar. Doch juristische Personen sind weder Mensch noch Staat und stören, seitdem sie existieren, das System des binär aufgebauten Verfassungsrechts. Julia Weitensteiner arbeitet die Antworten heraus, die das Bundesverfassungsgericht und der US Supreme Court in ihrer Rechtsprechung in den letzten 200 Jahren auf die Fragen der Grundrechtsberechtigung von juristischen Personen gefunden haben. Anschließend hinterfragt sie, ob die traditionellen binären Muster des Verfassungsrechts wirklich so zwingend sind, und stellt die jeweiligen Lösungen in den Rechtssystemen Deutschlands und der USA anhand der Methode des Rechtsvergleichs und auch mit Blick auf neue digitale Akteure im Verfassungsrecht auf den Prüfstand.

  • av Diarmaid MacCulloch
    525,-

    Der Preisträger des Dr. Leopold Lucas-Preises 2019, der britische Theologe und Kirchenhistoriker Diarmaid MacCulloch, ist ein international angesehener Kenner der Reformationszeit. Für den Kirchenhistoriker ist die Geschichte des Christentums zur Lebensaufgabe geworden. In seinem Festvortrag anlässlich der Verleihung hebt er hervor, dass ihn in seinen Forschungen immer wieder überraschte, wie wandelbar sich das Christentum durch die Jahrtausende zeigte. MacCullochs Ansatz ist deshalb so bedeutend, weil er die Geschichte der Reformation zwischen 1490 und 1700 nicht als jeweils nationalen, sondern als polyzentrischen, konfessionsübergreifenden Prozess im Europa der Frühen Neuzeit begreift. Dabei brachten unterschiedliche Kräfte eine Modernisierung voran, die zum einen die europäische Gesellschaft bis heute prägt und zum anderen mit der Idee der Gedankenfreiheit die Grundlage der Aufklärung und des modernen Denkens vorwegnahm.

  • av Carolin Scheuer
    1 205,-

    Unterhaltsvereinbarungen in Familienbeziehungen liegen an der Schnittstelle von Vertrags- und Familienrecht. Ausgehend von einem weiten Unterhaltsbegriff beleuchtet Carolin Scheuer, welche Arten von Unterhaltsvereinbarungen im deutschen Recht typischerweise in Erscheinung treten und welche materiell- und prozessrechtlichen Regeln auf sie anwendbar sind. Sodann untersucht sie die Anwendbarkeit der Europäischen Unterhaltsverordnung, der Brüssel Ia-Verordnung, des Haager Unterhaltsprotokolls und der Rom I-Verordnung auf Unterhaltsvereinbarungen. Sie zeigt auf, dass sämtliche Vereinbarungen der Europäischen Unterhaltsverordnung und dem Haager Unterhaltsprotokoll unterfallen, soweit sie Ansprüche aufgrund einer Familienbeziehung regeln, die der Bedarfsdeckung des Gläubigers dienen. Auf das Bestehen gesetzlicher Unterhaltspflichten kommt es für die Einordnung aus Gründen der Rechtssicherheit nicht an.

  • av Simon Wizemann
    1 365,-

    Die Erbringung von Finanzdienstleistungen unterliegt sowohl finanzmarktspezifischem Regulierungsrecht als auch der Anwendung des Kartellrechts. Nach der herkömmlichen Konzeption der beiden Rechtsgebiete soll das Regulierungsrecht den Rahmen zur Verhinderung oder Beseitigung von strukturellem Marktversagen setzen, während das Kartellrecht als Antwort auf das Fehlverhalten individueller Marktteilnehmer dient. Dennoch beeinflussen die beiden Materien sich gegenseitig. Aus Überschneidungen im Anwendungsbereich im Einzelfall können Zielkonflikte resultieren. Gegenstand der Arbeit ist daher die Ermittlung und Bewertung dieser Interdependenzen zwischen Finanzmarktregulierung und Kartellrecht. Daran anschließend werden Vorschläge für eine klarere Aufgaben- und Kompetenzverteilung sowie verbesserte Kooperationsmechanismen zwischen Kartellbehörden und Gesetzgeber ermittelt und bewertet.

  • av Julian Duventäster
    1 285,-

    "Zuerst schlichten, dann richten": nach diesem Prinzip verpflichten nationale Gesetzgeber die Parteien bestimmter Rechtsstreitigkeiten vor Klageerhebung ein einigungsbasiertes Streitbeilegungsverfahren zu durchlaufen. Obligatorische vorprozessuale Streitbeilegungsverfahren sind regelmäßig rechtspolitisch umstritten, grundsätzlich jedoch mit höherrangigem Recht vereinbar. Bislang weitgehend ungeklärt ist hingegen das Verhältnis dieser Vorverfahren zu den Verfahrenskoordinationsvorschriften der Art. 29-34 Brüssel Ia-VO bzw. Art. 27-30 LugÜ. Julian Duventäster untersucht, ob ein Kläger, der ein vorprozessuales Streitbeilegungsverfahren einleitet, damit die europäische Rechtshängigkeitssperre auslöst und dadurch einem Verfahren Priorität sichert.

  • av Benedikt Wössner
    1 515,-

    Entscheidungskollisionen, also die Geltung widersprüchlicher Entscheidungen innerhalb einer Rechtsordnung, sind zu vermeiden. Benedikt Wössner widmet sich der Verhinderung von Entscheidungskollisionen durch die Brüssel Ia-VO unter Einbeziehung der Schiedsgerichtsbarkeit. Nach einer Betrachtung der zentralen Begrifflichkeiten zeigt der Autor, dass die Anerkennungsversagungsgründe der Brüssel Ia-VO auch im Verhältnis zu Schiedssprüchen Anwendung finden können. Eine Verfahrenskoordination mit der Schiedsgerichtsbarkeit findet hingegen nur nach nationalem und völkervertraglichem Recht statt - durch künftige Reformen auf europäischer Ebene sollte hier eine Ausweitung erfolgen.

  • av Emma Peters
    1 195,-

    Die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden für die Erhebungen von Daten bei Privaten - primär die §§ 94 ff. sowie § 161 I 1 StPO - stammen im Kern noch aus dem 19. Jahrhundert. Können diese in Anbetracht der Entwicklung der verfassungsrechtlichen Maßstäbe des Datenschutzrechts noch eine verfassungsrechtlich tragfähige Eingriffsgrundlage bilden? Emma Peters setzt sich mit den tatsächlichen Kommunikationsbedingungen der Informationsgesellschaft, den Reaktionen in der Praxis der Strafverfolgung im Rahmen des einfachen Rechts sowie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Datenschutzrecht auseinander. Sie zeigt auf, dass die scheinbar selbstverständlichen Ermittlungsbefugnisse zur Datenerhebung bei Privaten mit der Entwicklung des Datenschutzes in den letzten 20 Jahren, wie sie insbesondere in der Rechtsprechung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts geprägt wurden, nicht mehr ohne weiteres vereinbar sind und grundlegendem Reformbedarf unterliegen.

  • av Alexander Ehrle
    1 755,-

    Die Internationale Meeresbodenbehörde erarbeitet gegenwärtig Regeln für den Abbau der zum gemeinsamen Erbe der Menschheit erklärten natürlichen Ressourcen. Die Gubernanz des staatsfreien Raums - hier am Beispiel des Tiefseebergbauregimes - wirft Fragen der materiellen Struktur, der Institutionalisierung und Legitimität des Völkerrechts sowie der Rolle nichtstaatlicher Akteure auf. Diese analysiert Alexander Ehrle vor dem Hintergrund der Paradigmen einer Konstitutionalisierung des Völkerrechts, der Vorstellung eines Global Administrative Law und schließlich einer Konzeptualisierung völkerrechtlicher Gubernanz als Internationale Öffentliche Gewalt. Die strukturellen Änderungen werden schließlich im Zusammenhang mit der Entterritorialisierung des internationalen Rechts diskutiert.

  • av Lisa Deckers
    1 439,-

    Der traditionell stark von staatlichen Monopolen geprägte Glücksspielsektor erlebt seit Jahren einen Liberalisierungstrend. Trotz dessen halten die Länder an ihren Veranstaltungsmonopolen für die großen Jackpot-Lotterien fest. Für private Lotterieveranstalter im In- und Ausland bedeuten die staatlichen Lotterieveranstaltungsmonopole den Ausschluss vom Lotteriemarkt. Dies begründet einen nicht unerheblichen Eingriff in die Dienst- und Niederlassungsfreiheit sowie in die Berufsfreiheit privater Lotterieanbieter. Lisa Deckers untersucht die Unions- und Verfassungsgemäßheit der staatlichen Lotterieveranstaltungsmonopole. Erfüllen sie den Anspruch, Instrument zur Bekämpfung von Betrug und Manipulation zu sein? Die Autorin analysiert die Ausgestaltung und die Organisation der staatlichen Lotterieunternehmen der sechzehn Länder und identifiziert ein Steuerungs- und Kontrolldefizit im aktuellen System der staatlichen Lotteriemonopole. Abschließend zeigt sie rechtssichere Wege für eine zukünftige Regulierung der Lotterieveranstaltung auf.

  • av Maria Schlönvoigt
    1 359,-

    Die Kündigung völkerrechtlicher Verträge ist in vielen Fällen völkerrechtlich zulässig. Anstatt einen Vertrag im Einklang mit dem Völkerrecht zu kündigen, werden jedoch gelegentlich innerstaatliche Gesetze erlassen, durch die das Parlament bewusst vom Völkervertragsrecht abweicht (sog. Treaty Override). Maria Schlönvoigt untersucht Kündigung und Treaty Override zunächst getrennt voneinander, wobei der Schwerpunkt auf der verfassungsrechtlichen Betrachtung liegt. Sie erörtert, ob die Kündigung eines Vertrags der Zustimmung der Legislative bedarf und ob ein Treaty Override verfassungsrechtlich zulässig ist. Anschließend geht sie der Frage nach, ob das Grundgesetz der Lösung von völkerrechtlichen Verträgen mit bestimmten inhaltlichen Schwerpunkten entgegensteht. Dabei betrachtet sie exemplarisch drei Arten von Verträgen: Verträge, die die Basis eines kollektiven Sicherheitssystems bilden, menschenrechtliche Verträge und Verträge zum Umfang des deutschen Staatsgebiets.

  • av Markus Wriedt
    1 605,-

    Vor dem Hintergrund der vielfältigen Interrelationen von theologischer Glaubensreflexion mit kulturellen, politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen wollen die Beiträger des vorliegenden Bandes einige Schneisen in das komplexe Feld schlagen und systematische, typologische und historische Referenzpunkte benennen, mit denen das Feld der Theologiegeschichte des 19. Jahrhunderts vermessen werden kann. Die theologischen Debatten konstituierten verschiedene Diskursräume, deren kirchliche, gesellschaftliche, kulturelle und nicht zuletzt politische Anbindungen und Beeinflussungen zu untersuchen sind. Zugleich begründeten sie intellektuelle Netzwerke, die durch spezifische Inszenierungsformen zur Repräsentanz von Theologie im öffentlichen Raum beitrugen. Die Beiträge des Sammelbandes spielen hinein in die Debatten um Modernisierung und Säkularisierung sowie ihren Niederschlag in den theologischen Reflexionen. Hinter allen Beiträgen steht die Frage nach dem Umgang mit "der Moderne" innerhalb der konfessionellen Lager.

  • av Ulrich Barth & Friedemann Steck
    839,-

  • av Maurice Ribak
    1 909,-

    Nachdem die BaFin Security Token als Wertpapiere "sui generis" einstufte und dem kapitalmarkt- und prospektrechtlichen Wertpapierbegriff unterstellte, scheinen viele Fragen in diesem Bereich geklärt zu sein. Doch ist die Verwaltungsauffassung dogmatisch überzeugend? Durch eine umfassende Einordnung von Security Token als Wertpapiere im zivil- und aufsichtsrechtlichen Sinne untersucht Maurice Ribak diese Fragestellung. Dabei wird erkennbar, dass das zivilrechtliche Verbriefungserfordernis technisch erfüllt werden kann. Die mit der Verkörperung der Gedankenerklärung erreichten Eigenschaften sind auch außerhalb des eWpG durch die Blockchain und das darin geführte Transaktionsregister abbildbar. Security Token sind mit klassischen Wertpapieren funktional vergleichbar. Damit sind Security Token auch aufsichtsrechtlich als Wertpapiere zu erfassen, denn die Anforderungen des Wertpapierbegriffs der MiFID II-Richtlinie sollen einen effektiven Handel sicherstellen. Dies gewährleistet die zivilrechtliche Erfassung von Security Token.

  • av Emmanuel Alloa, Thiemo Breyer & Emanuele Caminada
    839 - 2 209,-

  • av Tilman Schmeller
    1 359,-

    Im Jahr 2022 feierte der Europäische Gerichtshof ein Jubiläum - seit 70 Jahren spricht das Luxemburger Gericht Recht. Allerdings hat der EuGH bis in das Jahr 2017 hinein faktisch nie zum Grundrecht der Religionsfreiheit judiziert. In den wenigen Folgejahren legte der Gerichtshof dann jedoch über ein Dutzend Urteile auf diesem Feld vor. Tilman Schmeller seziert dieses Phänomen einer exponentiell wachsenden Beschäftigung des EuGH mit Fragen der Religionsfreiheit in drei Stadien. In einem ersten Schritt bereitet er den Hintergrund dieser Rechtsprechungslinie auf und untersucht das sich im Wandel befindliche Selbstbild des Gerichtshofs. Sodann analysiert er die Urteile umfassend und leitet aus ihnen Muster ab, die die Befassung des EuGH mit der Religionsfreiheit prägen. Schließlich vermisst der Autor die allgemeinen Grenzen der EuGH-Judikatur neu und legt diesen Maßstab an das Religionsrecht als Ausdruck soziokultureller Selbstverständlichkeiten an.

  • av Anne Bezzel
    2 059,-

    Auf dem weiten Feld der spätmittelalterlichen Frömmigkeitstheologie lenkt Anne Bezzel das Augenmerk auf die Verehrung der Seitenwunde Christi. Basierend auf der Untersuchung exemplarischer Texte der Gertrud von Helfta, Angela von Foligno und Ludolf von Sachsens, ergänzt durch die Analyse einschlägiger Passagen der Frankfurter Dirigierrolle und des Frankfurter Passionsspiels sowie zahlreicher Bildquellen, fragt sie nach den komplexen Konnotationen der Seitenwunde Christi sowie nach den vielfältigen Verbindungslinien zu anderen prägenden Frömmigkeitsphänomenen. Mit Blick auf insgesamt acht Themenfelder - unter ihnen das Phänomen der fluiden Geschlechterkonzeptionen oder der "normativen Zentrierung" auf die nahe Gnade - wird untersucht, inwiefern man die Seitenwunde Christi als verbindendes und vertiefendes Moment in der Vielstimmigkeit spätmittelalterlicher Frömmigkeitstheologien fassen könnte.

  • av Lorenz Lloyd Fischer
    1 675,-

    Grundrechte verpflichten nur Hoheitsträger unmittelbar, nicht auch Private. Und auch unionale Richtlinien wirken nicht unmittelbar im Horizontalverhältnis der Bürger untereinander. Was lange als geklärt galt und der allgemeinen Meinung entsprach, wird durch eine arbeitsrechtliche Rechtsprechungslinie des EuGH zunehmend in Frage gestellt. Seit seiner Mangold-Entscheidung bejaht der Gerichtshof eine Horizontalwirkung der Unionsgrundrechte und verlässt dabei zunehmend das gewohnte Terrain der "mittelbaren Drittwirkung", wenn er sich inzwischen sogar für eine unmittelbare Bindung privater Arbeitgeber an die EU-Grundrechte ausspricht. Gleichzeitig umgeht er durch den Rückgriff auf die Unionsgrundrechte seine ständige Rechtsprechung zur fehlenden Horizontalwirkung von Richtlinienbestimmungen. Dieses Vorgehen wirft zahlreiche europa- und verfassungsrechtliche Fragen betreffend die dogmatische Zulässigkeit und die Reichweite dieser Horizontalwirkungsdoktrin im Arbeitsrecht auf. Ihnen geht Lorenz Lloyd Fischer in der vorliegenden Untersuchung nach.

  • av Stefan Krauter
    1 909,-

    Reformatorische Paulusauslegung wird in der gegenwärtigen Paulusforschung meist mit Martin Luthers Vorlesungen zum Galater- und zum Römerbrief gleichgesetzt. Sie dient als Gegenbild, von dem sich moderne Paulusexegese abgrenzt. Die Aufsätze dieses Bandes zeigen, dass die Auslegung der Paulusbriefe im 16. Jahrhundert vielfältiger und als Gesprächspartner für heute interessanter ist. Ein Schwerpunkt des Bandes liegt auf der Schweizer Reformation in Zürich, der Oberrheinregion und Genf. Daneben kommen Ausleger der Wittenberger Reformation neben Luther sowie täuferische und humanistische Ausleger in den Blick. Eine Besonderheit dieses Bandes ist, dass auch deuteropaulinische Briefe einbezogen werden.

  • av Amélie Heldt
    1 359,-

    Digitale Diskursräume sind aus dem Alltag vieler nicht mehr wegzudenken. Diese Räume werden von Informationsintermediären organisiert und moderiert. Die Moderation nutzergenerierter Inhalte geht mit wichtigen, grundrechtssensiblen Entscheidungen einher. Insbesondere die Realisierung der Meinungsfreiheit steht dabei im Fokus. Aus verfassungsrechtlicher Perspektive stellt sich daher die zentrale Frage nach der Reichweite einer Grundrechtsbindung privater Akteure. Traditionellerweise wird auf die seit jeher kontrovers diskutierte Lehre der mittelbaren Drittwirkung von Grundrechten Bezug genommen. Amélie Heldt widmet sich den Rahmenbedingungen der Kommunikation in digitalen Öffentlichkeiten, untersucht aus verfassungsrechtlicher, rechtsvergleichender und interdisziplinärer Perspektive den Prozess der Inhaltemoderation und schlägt eine Feinjustierung der Lehre der mittelbaren Drittwirkung vor.

  • av Robert Brockhaus
    1 835,-

    Das Strafrecht schützt Geheimnisse von Individuen, Unternehmen und dem Staat. Es unterscheidet dabei prinzipiell nicht zwischen guten und schlechten Geheimnissen, sondern erfasst auch Informationen über Missbrauch wirtschaftlicher oder staatlicher Macht, etwa in Gestalt von Rechtsverstößen. Dass die Öffentlichkeit von solchen Fehlentwicklungen erfährt, scheint aber demokratisch geboten. Denn erst infolge ihrer Kenntnis können wir sie kritisieren, für Veränderungen eintreten und damit korrektiv wirken. Robert Brockhaus befasst sich grundlegend mit dem Phänomen Whistleblowing und erschließt so den Widerstreit strafrechtlich geschützter Geheimhaltungsinteressen und Informationsinteressen der Öffentlichkeit. Er diskutiert, wie weit die Schweigepflichten reichen sollten, wenn wir Transparenz als verfassungsrechtliches Gebot verstehen. Um legitime Geheimnisverletzungen zu entkriminalisieren, plädiert er für eine Reform des Strafrechts.

  • av Saskia Breuer
    1 589,-

    Die Schriften des Neuen Testaments geben Zeugnis von unterschiedlichen Konflikten und Krisen unter den frühen christusgläubigen Gemeinden sowie Versuchen, diese zu bewältigen. Man ringt um Fragen der rechten Lehre und des rechten Verhaltens; Auseinandersetzungen erfolgen gegenüber der Umwelt nach außen oder gegenüber anderen gläubigen Gruppierungen nach innen. In den Briefen werden diese Konflikte oft direkt ausgetragen und konkrete Konsequenzen der Jesusnachfolge gefordert, in den Erzähltexten der Evangelien und der Apostelgeschichte werden die Auseinandersetzungen häufig stärker in die Interaktion der Erzählfiguren untereinander eingespielt. Im vorliegenden Band werden aus einer Vielzahl der neutestamentlichen Schriften exemplarische Konflikte und Krisen sowie Bewältigungsstrategien thematisiert und mittels verschiedener methodischer Herangehensweisen analysiert.

  • av Stefan Korioth
    545,-

    Stefan Korioth vermittelt in dem vorliegenden Lehrbuch die Grundlagen und Grundzüge der deutschen Verfassungsentwicklung. Im Mittelpunkt stehen die geschriebenen Verfassungen seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts. Die auf Quellen gestützte Darstellung reicht bis zu der inzwischen mehr als siebzigjährigen Geschichte des Grundgesetzes. Anhand der vor den Verfassungen existierenden Normierungen politischer Ordnungen seit dem Mittelalter erklärt Stefan Korioth auch, wie es zu den Verfassungsbewegungen kam. Zudem zeigt er, welche Wendemarken, Brüche und Kontinuitätslinien der deutsche und europäische Weg der zunehmenden Verrechtlichung politischer Herrschaft aufweist.

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