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Böcker i Schriften zum europaischen Urheberrecht-serien

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  • - INTERGU-Tagung 2005
     
    2 175,-

    Polish and German administrative law in comparison are at the center of attention. Against the backdrop of this comparison, this work examines and describes the fundamental factual issues of administrative law with regard to an equalization of laws in Europe.

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    2 175,-

    Professor Dr Dr hc Ernst-Joachim Mestmacker, a legal scholar, became well-known above all through his work on telecommunications law and electronic media, competition law and intellectual property rights. This anthology presents a selection of his significant contributions to German and European intellectual property rights.

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    779,-

    Das fünfzigjährige Jubiläum der deutschen Verwertungsgesellschaft für ausübende Künstler, Tonträgerhersteller und Veranstalter, der "Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL)", war Anlass für ein Symposium des Instituts für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht der Humboldt-Universität zu Berlin im Herbst 2009. Die nun publizierten überarbeiteten Beiträge reichen von einem Rückblick des GVL-Beiratsmitgliedes, Komponisten und Dirigenten Peter Ruzicka zur GVL über eine kritische Analyse der Situation deutscher Verwertungsgesellschaften im Europäischen Wettbewerb des Direktors des Max-Planck-Instituts für Geistiges Eigentum Josef Drexl bis zu den Erwartungen, die ausübende Künstler, Tonträgerhersteller und Nutzer an die GVL haben. Die lange stabile Welt der Verwertungsgesellschaften ist in Bewegung geraten. Ausgelöst durch die Online-Musikempfehlung der EU-Kommission und die Forderung nach mehr Wettbewerb haben die Urheberverwertungsgesellschaften für Musik wichtiges Repertoire verloren. Die EU-Kommission erwägt gegenwärtig, die kollektive Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften in Europa zu harmonisieren. Hierfür gibt der Band wertvolle Anregungen und ist interessant für alle, die sich sei es als Praktiker oder Wissenschaftler mit der kollektiven Rechtewahrnehmung oder dem Leistungsschutzrecht beschäftigen.

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    1 605,-

    Die Zukunft der Wissensgesellschaft ist in aller Munde. Wissen soll in ihr idealerweise schnell, vollständig, jederzeit und von jedem Ort für jedermann verfügbar sein. Tatsächlich hat sich an den Universitäten schon Vieles bewegt und verändert. Nicht nur an den naturwissenschaftlichen Fakultäten, sondern auch in den Geisteswissenschaften sind Elektronische Publikationen auf dem Vormarsch. Wie sehen diese Projekte aus? Was bewirken sie? Mit welchen praktischen, finanziellen und rechtlichen Schwierigkeiten haben sie zu kämpfen? Inwiefern ist insbesondere das Urheberrecht in der Lage, den Aufbruchprozess der Universitäten zu begleiten oder aber zu behindern? Der vorliegende Band gibt einen Einblick in die Praxis der Elektronischen Publikationen anhand ausgewählter Projekte und vermittelt erste Lösungen, insbesondere was die urheberrechtlichen Probleme elektronischer Publikationen angeht. Er richtet sich an Geisteswissenschaftler und Juristen, an Verlage und Förderinstitutionen, an (elektronisch) Publizierende und Herausgeber von elektronischen Publikationen.

  • av Markus T Bagh
    1 609,-

    Die öffentliche Zugänglichmachung von Inhalten in Schule und Universität, in Forschung und Lehre wird wissenschaftspolitisch als eine der Überlebensbedingungen einer an Rohstoffen armen Industrienation wie Deutschland angesehen. Der Verfasser hat die Erfolgsbedingungen von Forschung und Lehre anhand des Urheberrechts rechtsvergleichend in Deutschland und Schweden untersucht. Der rechtliche Rahmen hat sich in Deutschland mit dem Inkrafttreten des novellierten Urheberrechts zum 13. September 2003 grundlegend verändert. So bietet er nach Umsetzung der Vorgaben aus der InfoSoc-RL im Vergleich mit Schweden Vorteile. Während Schweden seit dem 1. Juli 2005 das Online-Angebot geschützter Inhalte in Unterricht und Forschung schrankenlos unter das Urheberrecht stellt und damit an die Einwilligung der Rechteinhaber knüpft, wird es in Deutschland Lehrenden und Forschenden mit der Einführung des § 52a UrhG gestattet, gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung erlaubnisfrei Werke und Werkteile in Netzwerken zum elektronischen Abruf bereitzuhalten.

  • av Robert Heine
    1 885

    Mit dem Internet sind neue Formen des Musikvertriebs (Download-Dienste etc.) entstanden, die zunehmend an die Stelle des klassischen Tontragervertriebs treten. Diese Entwicklung stellt nicht nur die Musikindustrie, sondern auch die Verwertungsgesellschaften vor neue Herausforderungen. Die Zustandigkeit einer Verwertungsgesellschaft ist herkommlicherweise auf ein bestimmtes Territorium beschrankt. Auerhalb ihrer Gebiete lassen die Verwertungsgesellschaften ihre Rechte von auslandischen Gesellschaften wahrnehmen. Diese in den sog. Gegenseitigkeitsvertragen geregelte Zusammenarbeit zwischen in- und auslandischen Verwertungsgesellschaften wird jedoch durch die wachsende Bedeutung von Internetnutzungen mehr und mehr in Frage gestellt. Online-Anbieter mit grenzuberschreitender Reichweite benotigen multiterritoriale Lizenzen. Die Verwertungsgesellschaften konnen diese Nachfrage auf Grundlage ihrer bislang praktizierten Zusammenarbeit nicht erfullen. Die EU-Verwertungsgesellschaften sind deshalb gerade in jungster Zeit in das Visier der Europaischen Kommission geraten, die ein System der grenzuberschreitenden Wahrnehmung von Urheberrechten verwirklichen mochte. Die vorliegende Arbeit erlautert diese Entwicklungen und unterzieht die auf europaischer Ebene dazu ergangenen Entscheidungen und Rechtsakte einer kritischen Bewertung. Dazu zahlen vor allem das "e;Tournier"e;-Urteil des EuGH sowie die "e;Simulcasting"e;-Entscheidung der Kommission, die fur die wettbewerbsrechtliche Beurteilung der Gegenseitigkeitsvertrage von Bedeutung sind, sowie die Empfehlung der Kommission zur landerubergreifenden Wahrnehmung von Urheberrechten fur Online-Musikdienste vom Oktober 2005. Abschlieend befasst sich die Arbeit mit der im Dezember 2006 in Kraft getretenen Dienstleistungsrichtlinie und ihren Auswirkungen auf das Urheberwahrnehmungsrecht der Mitgliedstaaten.

  • av Kai Kochmann
    1 609,-

    Entwicklung und rechtsgeschäftlicher Erwerb von "Know-how" sind kostenintensiv. Für "Know-how" besitzende Unternehmen ist es daher von größtem Interesse, ihr Spezialwissen vor dem Zugriff der Konkurrenz abzuschirmen. Das vorliegende Werk beschäftigt sich vor diesem Hintergrund mit dem bisher noch vielfach unerörtertem Problemfeld der Abgrenzung von geschütztem und nicht geschütztem Know-how im Falle des "Reverse Engineering", der Erlangung von Konstruktions- und Programmierwissen durch Rückwärtsentwicklung oder Auseinanderbau.

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